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Arbeits- und Gesundheitsschutz ist Garant für Erfolg von Unternehmen

Wenn Mitarbeiter die wichtigste Ressource im Unternehmen sind, ist der Arbeits- und Gesundheitsschutz die dringlichste Aufgabe. Denn in jedem gesunden und erfolgreichen Unternehmen stecken auch gesunde und produktive Arbeitnehmer. Wie kann aber diese Aufgabe gelingen? Ganz einfach: Mit der Schaffung und den Erhalt sicherer und menschengerechter Arbeitsbedingungen. Hierfür ist ein effizienter Arbeitsschutz mit präventiven Maßnahmen zur Unfallvermeidung besonders wichtig, gerade mit Blick auf die Herausforderungen einer durch den digitalen Wandel immer schneller werdenden und anspruchsvolleren Arbeitswelt. Denn mit den Zeiten ändern sich auch die Belastungen. So treten heute neben den physischen Belastungen immer mehr psychischen Herausforderungen in den Mittelpunkt des Arbeits- und Gesundheitsschutzes.

Wie es um den Gesundheitszustand der Mitarbeiter bestellt ist, lässt sich einfach an den Fehlzeiten ablesen. Krankheitsbedingte Fehlzeiten sind seit Jahrzehnten konstant hoch, wenngleich die Unternehmen immer stärker bemüht sind, die Arbeitsbedingungen zu verbessern. Nur woran liegt das? Demographie, weniger Freizeit, geringere soziale Bindung und damit weniger Resilienz scheinen Ursachen für diese Entwicklung zu sein, können sie aber nicht abschießend erklären. Wer muss nun was tun?

Arbeits- und Gesundheitsschutz ist Chefsache unter Aufsicht des Betriebsrats

Arbeits- und Gesundheitsschutz sind Unternehmenspflichten. Als Unternehmen sind Sie verpflichtet, Maßnahmen für den Schutz und die Sicherheit Ihrer Mitarbeiter zu treffen. Diese Verantwortung wird in größeren Unternehmen regelmäßig auf die Führungskräfte übertragen. Dabei ist zu beachten, dass eine Delegation der Verantwortung mit dem Ziel der vollständigen Befreiung nicht möglich ist. Schließlich verbleibt der Arbeits- und Gesundheitsschutz in puncto Kulturveränderung, Werteentwicklung, Kommunikation, Führung und Organisation immer noch bei der Unternehmensführung. Dies gilt auch gegenüber der Fachkraft der Arbeitssicherheit, die für die Beurteilung möglicher Gefährdungen sowie den daraus abgeleiteten Maßnahmen den Betriebsarzt und Betriebsrat miteinbindet.

Der Betriebsrat hat beim Arbeits- und Gesundheitsschutz eine hervorgehobene Rolle. Seine Aufgaben und Beteiligungsrechte sind hierzu sehr weitreichend. Denn der Betriebsrat steht qua Gesetzes für die Förderung des Arbeits- und Gesundheitsschutzes und überwacht die arbeitgeberseitige Einhaltung der gesetzlichen Arbeitsschutzvorschriften. Um Arbeitsbedingungen zu verbessern, stehen ihm Initiativrechte für Gestaltungsmaßnahmen zu, die er im Rahmen seines zwingenden Mitbestimmungsrechts im Arbeits- und Gesundheitsschutz auch durchzusetzen vermag. Dies gilt auch für die Organisation des Arbeitsschutzes, wie etwa für die Bestellung und Abberufung der Fachkraft für Arbeitssicherheit und des Betriebsarztes.

Arbeits- und Gesundheitsschutz baut auf Gefährdungsbeurteilungen auf

Aber wie geht man nun in der Praxis im Arbeits- und Gesundheitsschutz vor: Zunächst muss man sich einen Überblick über die Arbeitssituation und Organisation verschaffen. Hierfür können bereits vorhandene Informationen, wie etwa Unfallstatistiken, Arbeitszeitverstöße, Krankenstände und Fluktuationen, sehr nützlich sein. Wichtig und unerlässlich ist aber die Begehung der Arbeitsplätze Vorort mit dem Ziel der Erstellung von Gefährdungsbeurteilungen. Denn die Gefährdungsbeurteilung beschreibt den Prozess der systematischen Ermittlung und Bewertung aller relevanten Gefährdungen bei der Ausübung der beruflichen Tätigkeit. Damit wird das Ziel verfolgt, Gefährdungen frühzeitig zu erkennen und präventiv, noch bevor es zu gesundheitlichen Beeinträchtigungen oder Unfällen kommt, entgegenzuwirken. Schließlich ist die vorbeugende Verbesserung der Arbeitsbedingungen und Schutzmaßmaßnahmen am Arbeitsplatz der beste Gesundheitsschutz für die Mitarbeiter. Hierauf aufbauend können dann eine Vielzahl von weitergehenden Maßnahmen und Gesundheitsprogrammen bis hin zum betrieblichen Eingliederungsmanagement entwickelt und umgesetzt werden.

Leistungen

Wir unterstützen Sie:

  • bei der Entwicklung eines ganzheitlichen Programms zum Arbeits- und Gesundheitsschutz und leiten auf Basis von standardisierten Gefährdungsbeurteilungen geeignete Maßnahmen für Ihr Unternehmen ab.
  • mit unserer rechtlichen Expertise bei der Gestaltung und Formulierung von Betriebsanweisungen, Unterweisungen und Verfahren im Arbeits- und Gesundheitsschutz.
  • bei der Beteiligung des Betriebsrats zu Themen des Arbeits- und Gesundheitsschutzes bei mitbestimmungspflichtigen Betriebsvereinbarungen, etwa bei Gefährdungsbeurteilungen und beim betrieblichen Eingliederungsmanagement.
  • und bei vielem mehr.

Systemische Einordnung