
Ohne Einhaltung der rechtlichen Rahmenbedingungen kann sich ein Unternehmen nicht rechtssicher bewegen. Dies gilt auch für das Arbeitsrecht. Dabei stehen Unternehmen gerade heute vor zahlreichen arbeitsrechtlichen Herausforderungen: Umstrukturierungen, Reorganisationen oder Fusionen bei Mergers & Acquisitions mit ihren Folgen für die Arbeitnehmer sowie Arbeitszeitregelungen, Vergütungsmodelle, Altersversorgungen mit den entsprechenden Verhandlungen mit den Betriebsräten – die Themen sind vielfältig und das Arbeitsrecht ist sehr unstrukturiert und komplex.
Dazu kommen neue Gesetze, wie das Gesetz zur befristeten Teilzeit, das Qualifizierungschancengesetz, Entgelttransparenzgesetz oder die gesetzliche Regelung für Whistleblowing. Trends wie etwa die Digitalisierung, Künstliche Intelligenz sowie Agiler Arbeitsformen und New Work müssen ebenfalls rechtssicher angegangen werden. Bei diesen schwierigen Rechtsmaterien können schnell Fehler passieren, die Unternehmen sehr teuer zu stehen kommen. Umso wichtiger ist es, das interne Know-how in Sachen Arbeitsrecht stets auf dem aktuellen Stand zu halten und Hilfe bei Experten zu suchen. Nur wer das Business mit dem darauf abgestimmten Personalmanagement wirklich versteht, kann die richtigen arbeitsrechtlichen Maßnahmen und Strukturen setzen – und wenn nötig, auch selbst prozessual durchsetzen.
Ausgangspunkt ist die Rechtsbeziehung zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer. Ihre Rechtsbeziehung wird im Arbeitsvertrag ausgestaltet, indem vor allem Fragen geregelt werden, wie: Was muss der Arbeitnehmer tun und leisten? Welche Anweisungen hat er zu befolgen? Wie lange muss er wo arbeiten? Und welche Vergütung kann er schlussendlich dafür erwarten? Flankiert werden die arbeitsvertraglichen Regelungen durch zahlreiche Gesetze im Arbeitsrecht. Zu den wichtigsten Arbeitsgesetzen zählt neben dem klassischen Bürgerlichen Recht, Gesetze zur Teilzeit- und Befristung, Entgeltfortzahlung, Urlaub, Kündigungsschutz, aber auch Arbeitsschutz und Berufsbildung. Für jedes Thema gibt es im Arbeitsrecht ein eigenes Gesetz. Dies gilt vor allem im Individualarbeitsrecht.
Vermeintlich strukturierter verhält es sich im Kollektivarbeitsrecht. Das Kollektivarbeitsrecht regelt die Rechtsbeziehungen des Unternehmens zu den Gewerkschaften und Betriebsräten (Labor Relations).
Das besondere im Kollektivarbeitsrecht ist: Sowohl Gewerkschaften als auch Betriebsräte können mit der Arbeitgeberseite kollektivrechtliche Regelungen in Form von Tarifverträgen und Betriebsvereinbarungen treffen, die unmittelbar-zwingende Wirkung für die Mitarbeiter haben. Häufig enthalten sie Regelungen zu Lohn und Gehalt, Prämien, Zuschläge, Arbeitszeit, Mehrarbeit, Urlaub etc. Diese Regelungen enthalten oft bessere Arbeitsbedingungen als die Arbeitsgesetze, denn es soll nur einen gesetzlichen Mindestschutz geben, der je nach Leistungsfähigkeit des Unternehmens einvernehmlich erhöht werden kann. Und sollte es einmal mit der Einvernehmlichkeit nicht klappen, bietet sich zumindest für die Gewerkschaften die Möglichkeit an, mit Arbeitskämpfen wie Streiks ihren Forderungen Nachdruck zu verleihen. Wir freuen uns mit Ihnen, jede arbeitsrechtliche Herausforderung annehmen zu dürfen!
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