
Seine Geschäftspartner kann man sich aussuchen. Sozialpartner – wie Betriebsräte und Gewerkschaften – hingegen nicht. Na und? So war es doch schon immer: Den Vorläufer des Tarifvertragsgesetzes gab es bereits im ersten Weltkrieg und das Betriebsrätegesetz folgte zu Beginn der Weimarer Republik. Seitdem leben wir in der Mitbestimmung und konnten so einige Wirtschaftskrisen erfolgreich meistern. Denn die Mitbestimmung steht für überlegtes und nachhaltiges Handeln, wenn beide Seiten konstruktiv miteinander umgehen. Arbeitgeber sollten daher tunlichst darauf achten, gute Arbeitsbeziehungen – „Labor Relations“ – aufzubauen.
Labor Relations betrifft die Beziehung zu den Gewerkschaften und den Betriebsräten. Beiden ist gemeinsam, dass sie die Interessen der Arbeitnehmer gegenüber dem Arbeitgeber wahrnehmen. Auf betrieblicher Ebene werden die Belange der Arbeitnehmer vor allem von den Betriebsräten vertreten, auf der Koalitionsebene durch die Gewerkschaften. Während Gewerkschaften bei Tarifabschlüssen übertarifliche Interessen ihrer Mitglieder verfolgen, treffen Betriebsräte außerhalb der Tarifautonomie liegende Vereinbarungen für die Belegschaft und nehmen ihre Beteiligungsrechte gegenüber dem Arbeitgeber wahr. In der betrieblichen Praxis liegt der Schwerpunkt auf der Zusammenarbeit mit Betriebsräten. Nur wie gestaltet man das Miteinander?
Dies ist zunächst eine Einstellungsfrage: Kooperation versus Konfrontation. Wie soll die Beziehung in der Praxis gelebt werden: konstruktiv oder konfliktionär? Wichtig ist eine überlegte Strategie für das Beziehungsmanagement zu entwickeln: Welche Chancen bieten sich und welche Nachteile und Risiken sind zu befürchten? Was sind die Stärken und Schwächen in puncto Rechtsposition, wirtschaftliche Situation und Reputation? Können gute Arbeitsbeziehungen nicht auch förderlich sein? Arbeitgeber müssen eine klare Haltung haben: Was will ich von meinen Sozialpartnern? Was kann ich mir von ihnen versprechen und erwarten? Kann ich damit leben, dass sie Einfluss auf mein Unternehmen nehmen? Will ich ihre Rechte akzeptieren, sie erweitern oder gar missachten? Wann macht eine Konfrontation für mich Sinn? Wann muss ich meine Macht- und Rechtsposition aus strategischer und operativer Sicht durchsetzen? Oder ganz anders: Was muss ich tun, um den Betriebsrat für mich und meine Ziele zu gewinnen. Schließlich ist der Betriebsrat ein wichtiger Kommunikator im Unternehmen, der Widerstände in der Belegschaft nehmen kann. Ein Betriebsrat kann nützlich sein, nur lässt er sich ungern instrumentalisieren. Also gilt meistens: Wo liegen die Gemeinsamkeiten für eine einvernehmliche Win-Win-Lösung?
Labor Relations ist eine Herausforderung für beide Seiten. Oftmals ist die Rechtslage den Beteiligten vollkommen undurchsichtig, nach dem Motto: „Denn sie wissen nicht was sie tun“. Arbeitgeber sind sich häufig unsicher, wann und wie sie die Betriebsräte in welchen Angelegenheiten wirksam einbinden müssen. Betriebsräte beklagen, dass sie nicht rechtzeitig und umfassend informiert wurden. Streitpunkte zu Schulungsreisen, Büroausstattungen, Handys und Firmenparkplätzen sind allgegenwärtig.
Wie mit diesen Konfliktsituationen umzugehen ist, ist eine Frage der Perspektive, Einstellung und Erfahrung. Man kann sich zwar in der Sache leidenschaftlich streiten, man darf sich aber nicht im Umgangston vergreifen. Erfolgreiche Arbeitsbeziehungen sind geprägt von der Kultur des höflichen, respektvollen und verbindlichen Umgangs. Gute Labor Relations erfordern Augenhöhe! Gegenseitiges Vertrauen spielt dabei eine große Rolle. Die gelebten Werte müssen auf Ehrlichkeit, Transparenz, Wertschätzung und den nötigen Quäntchen „Good-Will“ ausgerichtet sein. Dann klappt auch die Zusammenarbeit mit Betriebsräten und Gewerkschaften.
Wir unterstützen Sie:
