Die Institution der Betriebsräte wird in Politik und Gesellschaft gewürdigt. In der Wirtschaft ist sie mitunter ungeliebt, aber akzeptiert. Hintergrund sind die Beteiligungsrechte der Betriebsräte, deren „schärfstes Schwert“ die betriebliche Mitbestimmung ist. Sie zwingt die Arbeitgeber, Vereinbarungen mit ihren Betriebsräten in Form von Betriebsvereinbarungen zu treffen. Kraft Gesetzes sind Verhandlungen zu führen, um Unternehmensentscheidungen auf eine demokratische Grundlage zu stellen. Nach diesem Verständnis sind Betriebsvereinbarungen „das Gesetz des Betriebes“.
Sie werden zwischen Arbeitgeber und Betriebsrat vereinbart, um verbindliche Regelungen für die Mitarbeiter zu treffen. Hierzu zählen Regelungen zur betrieblichen Ordnung, Arbeitszeit, Vergütungssystematik, Urlaubsgrundsätze und Gesundheitsschutz. Aber auch bei der Einführung von IT-Systemen sind Betriebsvereinbarungen zur Leistungs- und Verhaltenskontrolle das richtige Regelungsinstrument. Zudem können mit ihnen neue Organisationsstrukturen und agile Arbeitsmethoden geschaffen werden. Betriebsvereinbarungen bieten den Beteiligten die Chance, betriebliche Regelungen und Strukturen rechtssicher zu gestalten.
Die Verhandlung von Betriebsvereinbarungen kann aber eine große Herausforderung sein. Daher ist zu bedenken: „Es kommt nicht darauf an, mit dem Kopf durch die Wand zu gehen, sondern mit den Augen die Tür zu finden“, so Georg von Siemens, deutscher Bankier. Wenn sich keine Klingel findet, ist im Zweifel anzuklopfen, um eine gemeinsame Lösung zu finden. Dabei empfiehlt es sich, eine geplante und strukturierte Vorgehensweise für eine erfolgreiche Verhandlungsführung zurechtzulegen. Hierzu ist im Vorfeld eine realistische Einschätzung der eigenen Rechtsposition wichtig: Was sind die Chancen und Risiken der Situation in Kenntnis der eigenen Konstitution? Was wäre der Best Case und der Worst-Case zur Festsetzung des Verhandlungsrahmens der in Betracht kommenden Lösungen?
Mit dem richtigen strategischen Vorgehen und einer durchdachten Verhandlungstaktik sind die Gespräche mit dem Betriebsrat aufzunehmen. Dabei müssen nach dem Harvard-Konzept vier Bedingungen eingehalten werden. Erstens: Behandeln Sie Menschen und ihre Interessen getrennt voneinander. Zweitens: Konzentrieren Sie sich auf die Interessen der Beteiligten und nicht auf ihre Positionen. Drittens: Entwickeln Sie mehrere Entscheidungsoptionen als Auswahlmöglichkeiten. Und viertens: Bestehen Sie auf objektive Beurteilungskriterien, bei deren Einhaltung die guten Beziehungen erhalten bleiben und beide Seiten das bekommen, was sie schlussendlich auch brauchen. Klar muss sein: Verhandlungen setzen Verhandlungsbereitschaft voraus. Flexibilität und integrative Verhandlungsführung erleichtern eine gemeinsame Lösungsfindung. Dies gelingt besonders dann, wenn die Unternehmenskultur von Ehrlichkeit, Verbindlichkeit und Integrität geprägt ist.
Kommt es dann zu einer gemeinsamen Übereinkunft, haben Betriebsvereinbarungen direkte Auswirkung auf die Belegschaft. Ungenauigkeiten bei deren Formulierung führen später unweigerlich zu Streitigkeiten, vor allem bei den Mitarbeitern. Wichtig sind daher kurze und klare Formulierungen, die keinen Interpretationsspielraum zulassen. Alle Beteiligten müssen genau verstehen, worum es geht und welche Folgen es für sie hat, damit es zu keinen bösen Überraschungen kommt.
Zudem muss die innere Systematik der Betriebsvereinbarung logisch und schlüssig aufgebaut sein. Die Regelungsinhalte dürfen nicht unsystematisch zusammengestellt werden. Jede Regelung hat seinen roten Faden, an den sich alle zu orientieren haben. Ansonsten können Mitarbeiter die Regelungen nicht ordnungsgemäß befolgen. Und sollte dies mal aus rechtlichen Erwägungen nicht ganz gelingen, hat die Unternehmenskommunikation die Regelinhalte klar und verständlich zu vermitteln, dass alle Beteiligen trotzdem wissen, was gilt und was zu tun ist.
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